-
Terminvereinbarungen
-
Ämter / Abteilungen
- Organigramm der Gemeindeverwaltung
- Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bauhof
- Bautechnik
- Bauverwaltung
- Bäder
- Bildung & Soziales
- Bürgeramt
- Bürgerhaus
- Bürgermeisteramt
- Einwohnermeldeamt
- Finanzverwaltung
- Freiwillige Feuerwehr Haar
- Friedhofsverwaltung
- Online-Fundamt
- Gemeindearchiv
- Gemeindebücherei
- Gemeindekasse
- Gewerbeamt
- Hauptamt / Geschäftsleitung
- Öffentlichkeitsarbeit
- Personalamt
- Schulverwaltung
- Sozialamt
- Sport- und Freizeitpark
- Standesamt
- Umweltreferat
- Wertstoffhof
-
Was erledige ich wo?
-
Ausbildung
-
Coronavirus
-
Zweckverband Ernst-Mach-Gymnasium
-
Ortsgeschichte
-
Partnergemeinde
-
Zahlen, Daten, Fakten
-
Stellenportal
Standesamt
Anschrift |
Bahnhofstraße 7 |
Telefon |
089 - 4 60 02-200, -340, -342 |
Leitung |
Birgit Eichhorn |
Bitte vereinbaren Sie mit unseren Standesbeamtinnen nach Möglichkeit telefonisch einen Termin für Ihr Anliegen.
In der Umgangssprache gilt "aufs Standesamt gehen" als Synonym für "heiraten". Tatsächlich beurkunden die Standesämter die Personenstandsdaten von der Geburt bis zum Tod.
Geburt - Der Geburtsort ist entscheidend |
Eheschließungen - Lebenspartnerschaften |
Sterbefall - Was in der schwersten Stunde zu tun ist |
Urkunden - Beglaubigungen, Abschriften |
Vornamen - Änderung der Reihenfolge |
Ab 01.11.2018 ist es für Personen, die mehrere Vornamen nach deutschem Recht führen, möglich, die Reihenfolge der Vornamen zu ändern.
Voraussetzung für die Abgabe einer Erklärung zur Reihenfolge der Vornamen ist, dass der Betroffene mehrere Vornamen nach deutschem Recht führt. Es können keine Namen hinzugefügt oder weggelassen werden. Auch die Schreibweise der bisherigen Vornamen kann nicht geändert werden. Die Erklärung kann mehrfach abgegeben werden. Die Vorlage einer aktuellen Geburtsurkunde ist daher empfehlenswert.
Für die Erklärungsabgabe werden Gebühren in Höhe von 25 € erhoben.
Zur Entgegennahme der Erklärung ist das Geburtsstandesamt zuständig.