Baumschutz
Bäume und Sträucher prägen nicht nur das Ortsbild, sie leisten einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Luft. Zudem bieten sie vielen Tierarten Lebensraum und helfen das Gleichgewicht in der Natur zu erhalten.
Der Gemeinderat hat deshalb eine Baumschutzverordnung erlassen. Wichtig ist dieses Instrument auch für den Schutz von Bäumen an Baustellen.
In Haar dürfen Bäume mit mehr als 80 cm Stammumfang, in einem Meter Höhe gemessen, nur mit Genehmigung der Gemeinde gefällt werden dürfen. Geschützt sind auch mehrstämmige Gehölze, wenn die Summe ihrer Stammumfänge in einem Meter Höhe mehr als 80 cm beträgt und wenn einer der Stämme einen größeren Umfang als 40 cm aufweist. Obstbäume sind von diesen Regelungen ausgenommen.
Antrag auf Baumfällung
Baumschutzverordnung (pdf, 2.3 MB)
Auch wenn Sie einen Baum stark beschneiden wollen, sollten Sie sich mit dem Umweltreferat in Verbindung setzen.
Ansprechpartner |
Referat für Umwelt und Abfallwirtschaft |
Zuständige Behörde |
Gemeinde Haar |
Anschrift |
Bahnhofstraße 7 |
Telefon |
089 - 4 60 02-312, -313, -319 |
Fax |
089 - 4 60 02-111 |
Leitung |
Andreas Nemetz |