Parken an E-Ladesäulen
E-Autos müssen auch mal tanken. Das geht unter anderem auf öffentlichem Straßengrund. Doch leider stehen immer wieder Fahrzeuge mit Verbrennermotor auf den Plätzen. Zu Unrecht.
Bundeseinheitliche Regelungen für E-Parkplätze gibt es leider nicht. Da entscheidet jede Kommune für sich. Hier die Regeln in Haar:
- Auf einem E-Parkplatz ist ausschließlich das Parken von E-Fahrzeugen gestattet.
- Parken und Ladedauer sind tagsüber begrenzt auf vier Stunden, zwischen 8 und 18 Uhr muss eine Parkscheibe gestellt werden. Das Ladekabel muss eingesteckt sein.
- Zwischen 18 und 8 Uhr gilt keine zeitliche Beschränkung (keine Parkscheibe, nicht zwingend Ladekabel).
- Verstöße gegen diese Vorgaben werden mit einem Bußgeld geahndet. Nach Ermessen kann das Auto abgeschleppt werden.